Wir sorgen für eine würdige Bestattung!
Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt
Wenn eine Bürgerinn oder ein Bürger die Kosten für eine Bestattung nicht aufbringen kann, können die Kosten vom Sozialamt übernommen werden.
Für diese Kostenübernahme muss ein Antrag beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.
Im Sozialgesetzbuch heißt es:
"Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen" (§ 74 SGB XII).
Sie haben weiterhin die Wahl zwischen Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung.
Die vom Amt bereitgestellten Mittel reichen für eine schlichte, aber würdige Bestattung aus.
Falls Sie dem Sozialamt nicht bekannt sind müssen Sie Ihre finanzielle Situation offenlegen. Sie müssen u. a. Unterlagen zum Einkommen, Mietvertrag, Kontoauszüge, Sparbücher und Versicherungspolicen vorlegen.
Um näheres über die Möglichkeiten einer Sozialbestattung zu erfahren, rufen Sie beim Callcenter der Stadt Köln an (0221 / 221-0) und lassen Sie sich von dort aus weiter verbinden. Gern können Sie auch uns anrufen. Wir nennen Ihnen die zuständige Stelle.