Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Wir sorgen für eine würdige Bestattung!

Sozialamtsbestattung Info 07-2015

Veröffentlicht am 31.07.2015

Wer Leistungen beim Sozialamt beantragt, darf nicht grundsätzlich gezwungen werden, seine finanzielle Bestattungsvorsorge aufzulösen.

Zweckgebundene Beträge von bis zu 7.000 Euro sind vor dem Zugriff der Ämter geschützt. In der Praxis wird dies jedoch zu selten berücksichtigt.

http://www.aeternitas.de/inhalt/aktuelles/meldungen/2015_07_30__08_58_45-Sozialaemter-muessen-Bestattungsvorsorge-verschonen/show_data

Ganzen Eintrag lesen »